Die folgenden Garantiebedingungen sind für Maschinen gültig, die nach dem 01.01.2012 an einen Endkunden verkauft wurden.
Für Motoren, die vor dem 01. Januar 2012 in den Markt gekommen sind, kommen unterschiedliche Garantiebedingungen zur Anwendung.
Bitte kontaktieren Sie Ihren Honda Engines Service-Partner für weitere Informationen.
MOTOREN | PRIVATE ANWENDUNGEN | KOMMERZIELLE ANWENDUNGEN / VERMIETUNG | GOKART |
---|---|---|---|
GX / GXV / GXR | 36 | 36 | 3 |
GX25 / GX35 / GX50 / GXH50 / GXV50 / GXV57 | 24 | 12 | - |
GS / GSV | 24 | 12 | 3 |
GC / GCV | 24 | 3 | - |
MOTOREN | PRIVATE ANWENDUNGEN | KOMMERZIELLE ANWENDUNGEN | GOKART / VERMIETUNG / BAU |
---|---|---|---|
GP | 24 | 3 | - |
Diese Garantiebedingungen sind für die folgenden Länder gültig:
Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Gibraltar, Griechenland, Ungarn, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Norwegen, Polen, Portugal, Slowakei, Spanien, Schweden, Schweiz, Niederlande, Bulgarien, Kanarische Inseln, Kroatien, Lettland, Estland, Litauen, Malta, Rumänien, Slowenien und Großbritannien, Zypern, Türkei, Russland und Mazedonien.
Für die Ukraine, Weißrussland und Serbien gelten andere Garantiebedingungen, lesen Sie mehr.
Für Länder, die nicht aufgelistet sind, kontaktieren Sie bitte die European Engine Center Service-Abteilung, um die Verfügbarkeit eines Honda Distributors und geltende Garantiebedingungen prüfen zu lassen.
Die Geräterechnung muss zur Prüfung des Kaufdatums vorgelegt werden. Lesen Sie mehr darüber, wie Garantie beantragt wird. Kommerzielle Nutzung liegt dann vor, wenn die Maschine von einer Firma gekauft wurde. Im Fall dass die Maschine an eine andere Privatperson verkauft wurde, verfällt der Garantieanspruch.
Einige Punkte sind von der Garantie ausgeschlossen, lesen Sie mehr.